Düsseldorf, 13.12.2017 (lifePR) - Helfen Verwandte beim Hausbau in Eigenleistung durch Ausführung verschiedener Bauarbeiten in einem Umfang von mehr als 500 Stunden, kann dies als Gefälligkeitsleistung einzustufen sein. Das klagende Ehepaar errichtete im entschiedenen Fall ein Wohnhaus mit Garage ...

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