Karlsruhe (dpa) - Er vergewaltigte und quälte drei Mädchen und gilt als sehr gefährlich - dennoch bleibt ein verurteilter Sexualtäter frei, der seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil keine ...

Kommentare

(17) bangbuex51 · 13. Januar 2010
Art. 1 GG ist in der Gesetzgebung unwichtig. Vermögen und Geld sind stärker geschützt. Die Richter können nicht anders, sie setzen nur schlechte Gesetze um. M. Frau hat Strafantrag wg. versuchter Vergewaltigung gestellt und wird v. Leuten gemieden. Sie hat sich jetzt legal bewaffnet und wird in Zukunft auf Angriffe massiv reagieren. Über Notwehr ist das Recht leichter zu bekommen, als über Strafanträge. Dann geht´s mit der Staatsanwaltschaft schneller. Sch..., aber....
(16) TobyTobsen · 13. Januar 2010
Mein Vorschlag: Sexualstraftäter kastrieren... Unsere Gesetzgebung ist schon relativ freundlich in Bezug auf das Strafmaß, klar, dass sich einige darüber wundern. Dennoch, der psychische Schaden, der den Opfern zugefügt wird ist nicht einfach mit einer Gefängnisstrafe aufzuwiegen. Daher; Schnipp-Schnapp, Schniedel ab. Dann kann man auch nicht mehr rückfällig werden... Und ist gezwungen seinen Lebtag über die Tat nachzudenken...
(15) 2fastHunter · 13. Januar 2010
Alle freuen sich in einem Rechtsstaat zu leben. Aber die negativen Seiten werden immer erstmal ausgeblendet. Zudem werden Gesetz nicht von Richtern erlassen. Einige Kommentare hier sind wirklich erschreckend. Zumal wenn wir jeden glaich auf Verdacht wegsperren würden, dann könnten wir uns auch ein Abteil im umstrittenen Terrorlager der Amis auf Cuba anmieten.
(14) tastenkoenig · 13. Januar 2010
@12: Wenn unsere Gerichte nicht unseren Gesetzen folgen, dann können wir den Laden auch gleich ganz zu machen. Wie #7 schon sagte, der eigentliche Fehler liegt in der Vergangenheit. Das ist sehr bedauerlich, kann aber nicht durch neues Unrecht korrigiert werden.
(13) Stiltskin · 13. Januar 2010
So traurig der Fall auch sein mag, den Richtern etwas vorzuwerfen,halte ich für verfehlt. Sie urteilen nur nach bestehenden Gesetzen. Die Kritik ist also bei der Politik anzubringen. Wenn ich die meisten Kommentare so lese, hoffe ich nur, dass niemand von diesen Schreibern jemals etwas zu sagen hat. Denn dann, so meine Überzeugung, würde bei bloßem Verdacht eine Straftat begangen zu haben, verhaftet, die Folter und die Todestrafe wieder eingeführt.@7 +8 +9 + 10 , absolute Zustimmung.
(12) Kockatuu · 13. Januar 2010
@10: wer hat etwas davon, wenn dem Paragraphen Folge geleistet wird? Die gefolterten Mädchen etwa? Für Leute wie Dich ist offenbar nicht die Tat selbst das Verbrechen, sondern nur die Tatsache, daß da offenbar Sachbeschädigung an einem Gesetzestext begangen wurde.
(11) k126635 · 13. Januar 2010
Stimme grundsätzlich 7) + 9) zu. Aber in meiner Nachbarschaft würde ich den Kerl trotzdem nicht haben wollen. Von daher verstehe ich auch die Leute, die täglich gegen ihn demonstrieren...
(10) k304725 · 13. Januar 2010
Zum Glück sitzen nicht die ganzen Hilfs-Richter von hier beim BGH. Es geht dabei darum, dem Gesetz Folge zu leisten und nicht den Täter zu foltern oder in die Hölle zu schicken. Wer jemandem sowas wünscht, der ist nicht moralischer als der Täter. @Kelle: Stimme dir voll zu.
(9) papasslf58 · 13. Januar 2010
Hallo @LordRoscommon ist der einzige der Kommentatoren, die das ganze verstanden ud auf den Punkt gebracht hat. Was auch verwerflich ist, ist die Reaktion ders Landrates und der Anwohner (Mob), was die mit der Famielie des Bruders machen, ist mindestens Nötigung, Sippenhaft.. Dieselben Leute wettern dan gegen Zigeuenr, Schwarze und gehe dsann Sonntags beichten. Das der Mann dort wohne kann, weil er entlassen ist, kommt den Anwohnern doch nicht in den Sinn.
(8) Kelle · 13. Januar 2010
@5 @6: Was können denn die Richter dafür, wenn das Gesetz es nicht anders vorsieht? Aber pöbeln ist wie immer einfacher als nachdenken...
(7) k293295 · 13. Januar 2010
Klipp und klar: Der Fehler liegt beim ursprünglichen Gericht, das keine Sicherungsverwahrung im Urteil hatte. einfach hinterher auf Gutdünken verhängt, würde das eh' der EUGMR kassieren, wie unlängst geschehen. Dem wollte der BGH entgehen. @5: Was du willst, ist kein Recht sondern Rache. Pfui! @6: Und du genauso. DAS ist Abschaum. edit @12: Wofür sind Gesetze da, wenn nicht mal das Gericht ihnen Folge leistet? Das Verbrechen wurde verurteilt, die Strafe verbüßt.
(6) k10272 · 13. Januar 2010
@hansdiewurst1 ich stimme dir 10000% zu, keinem kind darf so schlimmes passieren. aber es müssten nur die richtereltenr, staatsanwaltseltern, straverteidigereltern die angst um ihre vermissten kinder spüren,dann zack, es gäbe sofort neue gesetze. erinnere mich noch an schröders kind, das von einem hündchen angebellt wurde und sofort kam das "kampfhundgesetz". der abschaum von straftäter gehört in die hölle. und nun ernten wir wieder gemecker!!!!
(5) hansdiewurst1 · 13. Januar 2010
Grundsätzlich wünsche ich niemanden etwas schlechtes. Aber ich hoffe ernsthaft, dass es mal ein Kind eines Richters odert Staatsanwaltes trifft. Mal sehen, wie dan das Urteil ausfällt.
(4) k306874 · 13. Januar 2010
da fehlen echt die worte über so ein urteil
(3) Frodo.Beutlin · 13. Januar 2010
Deutsche Bürokratie...!
(2) Sealord · 13. Januar 2010
Dann sollte dieser Tatbestand geändert werden.
(1) kloeta_kong · 13. Januar 2010
Wie Absurd ist das denn? Wie soll denn während der Haft ein Rückfallrisiko entstehen?
 
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