Klipp und klar: Der Fehler liegt beim ursprünglichen Gericht, das keine Sicherungsverwahrung im Urteil hatte. einfach hinterher auf Gutdünken verhängt, würde das eh' der EUGMR kassieren, wie unlängst geschehen. Dem wollte der BGH entgehen. @
5: Was du willst, ist kein Recht sondern Rache. Pfui! @
6: Und du genauso. DAS ist Abschaum. edit @
12: Wofür sind Gesetze da, wenn nicht mal das Gericht ihnen Folge leistet? Das Verbrechen wurde verurteilt, die Strafe verbüßt.