Geerbtes und geschenktes Vermögen im Jahr 2016 gestiegen

Wiesbaden (dts) - Die von den Finanzverwaltungen veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen sind im Jahr 2016 auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen. Nach einem Rückgang von 6,2 Prozent im Jahr 2015 erreichten sie wieder den Höchststand des Jahres 2014, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Die steuerpflichtigen Erwerbe insgesamt erhöhten sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Prozent auf 37,7 Milliarden Euro.

Gegenüber dem Jahr 2014 betrug der Anstieg sogar 11,7 Prozent. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Jahr 2016 auf 6,8 Milliarden Euro (+ 24,6 Prozent gegenüber 2015) festgesetzt und stieg damit das vierte Jahr in Folge. Unterschiede gab es in der Entwicklung bei den Erbschaften und bei den Schenkungen. Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2016 Vermögen von 43,6 Milliarden Euro übertragen, 15,6 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Jahr 2014 ergab sich ein Plus von 13,8 Prozent. Geerbt wurde im Jahr 2016 vorwiegend übriges Vermögen (26,9 Milliarden Euro; + 18,1 Prozent) wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine. Das geschenkte Vermögen stieg zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 65,2 Milliarden Euro, blieb aber um 7,5 Prozent hinter den Ergebnissen des Jahres 2014 zurück, teilten die Statistiker weiter mit. Bei den Schenkungen rangierte im Jahr 2016 das Betriebsvermögen trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent mit 37 Milliarden Euro weiterhin an erster Stelle. Hierbei beliefen sich Schenkungen mit einem Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro auf 22,9 Milliarden Euro (– 6,8 Prozent). Aufgrund einer Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes im Jahr 2016 unterliegen diese Großerwerbe anderen Besteuerungsregelungen.
Wirtschaft / DEU
23.08.2017 · 08:32 Uhr
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