Frankfurt/Main (dpa) - Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3000 Euro. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von ...

Kommentare

(9) k293295 · 04. August 2011
@3: Hetz mal schön weiter, dann kommt bald der Tag an dem DU das OPFER von Hetze bist. Grüß Kraken, wenn du ihn im Spiegel siehst. @2,5,6: Ja, Menschenrechte sind unteilbar und dürfen von Staats wegen nicht mißachtet werden. Es gibt übrigens eine Gäfgen-Stiftung zugunsten von Gewaltopfern.
(8) tastenkoenig · 04. August 2011
@7: Ob es eine Aufzeichnung gibt, weiß ich nicht. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Polizist sich aber seinerzeit umgehend selbst angezeigt, weil er sich seiner Rechtsübertretung bewusst war. Insofern ist es aktenkundig.
(7) ColdasLife · 04. August 2011
Gibt es das eigentlich auf Band das der Polizist das im Verhör gesagt hat oder ist das nur auf Gäfgens Aussage beruhend?
(6) k153242 · 04. August 2011
@2: Unverständlich ist für mich nur, daß - soweit ich in den Nachrichten gehört habe - die 3000 Euro aus Steuergeldern gezahlt werden sollen - warum werden nicht die Folterknechte der Polizei dazu verdonnert? @3, @4: So ist es nun einmal in unserem Rechtssystem. Wenn's euch nicht passt, könnt ihr ja gehen - ich bin sicher, es gibt eine Reiher Länder, die eurer Rechtsauffassung entsprechen, z. B. Libyen, Iran, Weissrussland...
(5) BranVan · 04. August 2011
Es ist und bleibt nunmal so, dass die Rechte eines Menschen unveräußerlich sind. Dies muss Grundlage eines jeden zivilisierten Rechtsstaats sein. Auch wenn man aus moralischen Gründen Gäfgen sonstwas an den Hals wünscht wurde er mit Folter bedroht, was nach unserer Rechtsauffassung nicht richtig ist. 'Verdient' hat er die Kohle nicht. Er würde gut daran tun alles zu Spenden. Allerdings glaube ich nicht, dass dieser Mensch noch einen Rest Moral und Würde in sich trägt.
(4) k317732 · 04. August 2011
@2 auch wenn Du nach dem Gesetz Recht hast. Der Täter hat ein Leben ausgelöscht, also Unrecht getan, insofern stehe ich auf dem Standpunkt, er hat somit sein eigenes Recht verloren. Das Urteil ist ein Faustschlag in das Gesicht der Eltern. Er tat dem Jungen Gewalt an, ihm wurde sie nur angedroht.@6 warum soll ich gehen, unsere Gesetze sind ein Lacher, mehr nicht.
(3) k409040 · 04. August 2011
den typ hätte ich nicht gefoltert. sowas gehört direkt auf den scheiterhaufen oder ans kreuz genagelt. Ein Kind zu verbuddeln und dann auch noch nichts sagen wollen in der Hoffnung das man sich rauswinden kann. sowas is nur Pfui! Und für mich gehören Mörder und kinderschänder lebenslang weggesperrt, und ich meine wirklich lebenslang. @2 Solche Leute sollten jegliche Rechte aberkannt bekommen!
(2) UMA6469 · 04. August 2011
Unverständlich. Aber dennoch, wir sind ein Rechtsstaat. Denkt man sich das mal weg, was er getan hat - auch wenn es schwer fällt - und betrachtet nur den Sachverhalt, dann kann man es ggf. verstehen. Auch Straftäter sind kein Freiwild und haben Rechte. Moralisch wehrt man sich aber innerlich das auch anzuerkennen. @2 @3 Bin ja bei Euch, aber so sieht es unser Gesetz.
(1) k22277 · 04. August 2011
Manches muß man wohl nicht verstehen....diese Meldung zählt dazu!
 
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