Kassel (dpa) - Ein Vater ist vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag mit dem Versuch gescheitert, die Regeln zum Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu kippen. Für sie zählt Elterngeld auch weiter als Einkommen. Die Klage des Vaters wurde von den höchsten deutschen Sozialrichtern als ...

Kommentare

(7) Chris1986 · 26. Juli 2016
@2 @3 @6 "Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben." <link> Wer nicht arbeitet hat genug Zeit für die Betreuung der Kinder, braucht also nicht vorrübergehend ein Ersatzeinkommen weil ein anderes wegfällt.
(6) raptor230961 · 26. Juli 2016
Nun ja - aber es gibt ja auch genügend Gesetze, die absolut schwachsinnig sind. Beispiel: Rein Gesetzmäßig gibt es in Hessen immer noch die Todesstrafe. (Laut Grundgesetz wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, ist Artikel 21 der Landesverfassung Hessens gegenstandslos.) Frauen in Memphis, Tennessee, dürften laut gültigem Gesetz nur ein Auto lenken, wenn ein Mann vor dem Auto herläuft und zur Warnung eine rote Fahne schwenkt.
(5) LONGTIME · 26. Juli 2016
So sind nun mal die Gesetze...so traurig wie es auch ist
(4) Lou_Cipher · 26. Juli 2016
So zieht man die nächste Generation von Hoffnungslosen groß. Beschaffungskriminalität vorprogrammiert. Aber dem Erdogan erstmal paar Milliarden hinterher werfen.
(3) k12134 · 26. Juli 2016
@2 Hoffentlich liest dein Kommentar irgendjemand in Kassel....Ich finde gut deine Überlegung!
(2) raptor230961 · 26. Juli 2016
Wenn man dem Urteil des Bundessozialgerichts geistig folgen will - dann ist Elternschaft wohl jetzt ein Beruf. Dann ist man ja gar nicht mehr arbeitslos. Man hat ja ein Einkommen bzw. ein "Einkommensersatz". Muß man da jetzt vor dem Zeugen eines Kindes jetzt erst eine Berufsausbildung als Elternteil machen?
(1) k12134 · 26. Juli 2016
Echt unverschämt!
 
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