(lifepr) Düsseldorf, 24.05.2017 - In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. In konkreten Fällen wurde zwei Personen die Eignung für den gehobenen Polizeidienst versagt. In dem einen ...