(pressebox) Saarbrücken, 29.04.2015 - Unter diese Regelungen fallen Verkaufsstellen, die schwerpunktmäßig Blumen und Pflanzen verkaufen. Die Öffnungszeiten am Muttertag werden durch das saarländische Ladenöffnungsgesetz geregelt. Einer besonderen Genehmigung oder Anzeige hierfür bedarf es nicht. ...