Duisburg (dpa) - Der von vielen Justiz-Experten befürchtete Ernstfall ist da: Ein gerade aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualverbrecher wurde in Duisburg nach einer Attacke auf ein zehnjähriges Mädchen festgenommen. Ein Richter erließ am Montag Haftbefehl gegen den 47-Jährigen. Das ...

Kommentare

(5) Spock-Online · 29. November 2010
War doch klar, dass da etwas pasieren würde...
(4) Die_Mama · 29. November 2010
Es ist ein Problem der Gesetzgebung. Nachträgliche Sicherungdverwahrung bedeutet schlichtweg eine 2. Strafe. Es wird kein Richter daran gehindert sein Urteil mit einer Sicherungsverwahrung zu kombinieren, aber eben nicht im Nachhinein. Nur sind die meisten Richter nicht willens, harte Urteile zu fällen. Wenn es dann doch einer macht, dann bekommt er sein Fett in Form von "Richter Gnadenlos, ect. weg. Menschenrechte sind nun mal nicht aufteilbar und gelten nicht nur für bestimmte Gruppen.
(3) k293295 · 29. November 2010
@1: Nein, Leute, die Menschenrechte auch bei denen achten, die sie selbst nur unzureichend geachtet haben, weil diese Richter eben keine Alt-Nazi-Verbrecher sein wollen, für die es Untermenschen gibt. Das Gutachten, in dem der Kerl als "Nicht mehr gefährlich" eingestuft wurde, war schlichtweg fehlerhaft. Dafür gehört der Gutachter drangekriegt.
(2) Checker66 · 29. November 2010
Ich verstehe einfach nicht warum man nur unausgereifte Programme auflegt, denn die sind doch einfach nicht praxistauglich. Das musste in jedem Fall so enden. Wer koordiniert bloß solche Maßnahmen die praktisch keinen Nutzen aufweisen?
(1) k13465 · 29. November 2010
So schützt der Staat seine Bürger. Was für Vollidioten sitzen den im Europäischen Gerichtshof. Der 68er Abschaum?
 
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