Fragen & Antworten: Reform lässt das Brutto bröckeln

Berlin (dpa) - Der Gesundheitskompromiss der Koalition führt zu stärkeren Belastungen. Die 50 Millionen zahlenden Kassen-Versicherten müssen mehr zahlen, auch für ihre Arbeitgeber wird es teurer. Die wichtigsten Fragen:

Warum muss schon wieder eingegriffen werden?

Bereits die schwarz-rote Vorgängerregierung stand wegen ihrer Gesundheitsreform auf der Kippe. Dann kam der Gesundheitsfonds. Dauerhaftes Sparen bei Kliniken, Ärzten und Pharma blieb aus - stattdessen stiegen die Kosten weiter. Die Wirtschaftskrise nagte zudem an den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb steuern sie auf ein Minus von elf Milliarden Euro 2011 zu, wenn nichts passiert.

Wie entwickelt sich der Beitragssatz?

Im kommenden Jahr steigt er von 14,9 auf 15,5 Prozent - den Stand von Mitte 2009, bevor die Vorgängerregierung den Satz im Kampf gegen die Wirtschaftskrise mittels Steuermilliarden senkte. Für die Arbeitnehmer gilt weiter ein 0,9-prozentiger Sonderbeitrag. Deshalb müssen sie dann 8,2 Prozent auf ihr Einkommen bezahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird bei diesem Stand eingefroren.

Was bedeutet die Erhöhung für den Geldbeutel?

Bei einem Bruttogehalt von 1000 Euro werden 82 statt 79 Euro im Monat fällig, bei 1500 sind es 123 statt 118,50 Euro, bei 2000 sind es 164 statt 158 Euro, ab 3750 Euro sind es 307,50 statt bislang 296,25 Euro.

Wie werden die Versicherten noch belastet?

Der Zusatzbeitrag war bisher auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Überschritt er acht Euro im Monat, musste die Kasse mit Blick auf die Ein-Prozent-Überforderungsklausel eine Einkommensprüfung vornehmen. Dies gilt nun nicht mehr. Die Zusatzbeiträge können nun beliebig ohne Obergrenze in Euro und Cent festgesetzt werden. Wenn sie dabei mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen, zahlt der Steuerzahler die Differenz. In diesem Fall greift der geplante Sozialausgleich, und zwar über einen individuell ermäßigten Beitragssatz. Verlangt eine Krankenkasse beim Zusatzbeitrag mehr als den amtlichen Durchschnittswert, wird dies nicht ausgeglichen.

Was bedeutet der Zusatzbeitrag für den Geldbeutel?

Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag zum Beispiel auf 20 Euro festsetzt, müssen alle Versicherten ab einem Einkommen von 1000 Euro diese Summe zahlen. Wer aber nur 800 Euro bekommt, wird wegen der Überforderungsklausel nur mit 16 Euro zur Kasse gebeten. Setzt die Kasse 30 Euro als Zusatzbeitrag fest, müssen Versicherte mit 1000 Euro Einkommen 20 Euro bezahlen - 10 Euro kommen vom Steuerzahler. Wer 1500 Euro oder mehr verdient, muss die vollen 30 Euro bezahlen. Diese Rechnungen gelten aber nur, wenn die genannten Zusatzbeiträge dem amtlich festgelegten Durchschnittswert entsprechen, den die Kassen rein rechnerisch verlangen dürfen. Geht eine Kasse darüber hinaus, kann es für die Versicherten teurer werden.

Müssen die Versicherten allein für künftige Kostensteigerungen aufkommen?

Jein, sie tragen aber die Hauptlast. Für den Sozialausgleich sind hingegen alle Steuerpflichtigen mit im Boot.

Was kommt auf Ärzte, Kliniken und die Pharma-Branche zu?

Auch sie müssen ihren Beitrag leisten. Hausärzte sind mit bis zu einer Milliarde Euro dabei, Arzneimittelhersteller mit bis zu zwei Milliarden Euro, Kliniken mit bis zu 500 Millionen Euro. Bei den Krankenkassen dürfen die Verwaltungskosten in den kommenden beiden Jahren nicht steigen. Das soll unter dem Strich 3,5 bis 4 Milliarden Euro bringen.

Gesundheit / Reformen / Koalition
06.07.2010 · 22:03 Uhr
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