Frage der Woche: Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Deutschland?

Am 1. Mai ist der Tag der Arbeit. Unsere Redaktion hat sich daher gefragt, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland überhaupt haben. Was sorgt zwischen ihnen am häufigsten für Unmut und wie können sich Angestellte wehren, falls es zum Streit kommt?

Quillt der Schreibtisch über oder steht die Deadline des aktuellen Projekts kurz bevor, müssen Arbeitnehmer oftmals Überstunden schieben, um alles rechtzeitig zu schaffen. Die längere Arbeitszeit ist dabei häufig ein Streitpunkt zwischen Angestellten und ihren Vorgesetzten. Viele Mitarbeiter fragen sich, ob ihr Chef überhaupt Mehrarbeit von ihnen verlangen darf und welche Rechte sie diesbezüglich haben.

Grundsätzlich sind Angestellte nur dann verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ohne einen solchen Zusatz sind längere Arbeitszeiten nur in Notfällen annehmbar, beispielsweise weil ein Unwetter die Ernte eines Landwirtschaftsbetriebs bedroht. Auch wenn Mehrarbeit laut Vertrag möglich ist, gibt es dafür Grenzen. Trotz Überstunden muss zum Beispiel eine Ruhepause von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

Rechte von Arbeitnehmern: Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt?

Ein weiteres heikles Thema, bei dem Angestellte und ihre Vorgesetzten oft aneinander geraten, sind Krankheitstage. Bis zu sechs Wochen müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Krankheitsfall ihren Lohn fortzahlen. Dieses Recht haben sowohl Arbeitnehmer mit Tarifvertrag als auch geringfügig Beschäftigte.

Angestellte, die krankheitsbedingt zu Hause bleiben, wissen teilweise nicht, was sie trotz Attest tun dürfen, ohne Konsequenzen vom Arbeitgeber fürchten zu müssen. Ist beispielsweise ein schneller Einkauf oder ein Abstecher zum Friseur erlaubt? Wichtig ist einerseits, nichts zu unternehmen, was die Genesung beeinträchtigen könnte. Andererseits sollte nicht der Eindruck entstehen, dass der Beruf absichtlich vernachlässigt wird. Wer zum Beispiel trotz einer Grippe einen Kurzurlaub in die Sonne macht, muss mit Sanktionen durch den Arbeitgeber rechnen.

Beim Arbeitszeugnis kommt es auf die Formulierung an

Auch das Arbeitszeugnis sorgt oftmals für Streitigkeiten. Verlässt ein Angestellter ein Unternehmen, beschreibt der Arbeitgeber darin unter anderem seine Tätigkeit und beurteilt seine Leistungen sowie das Verhalten gegenüber Kollegen. Die Bewertung sollte dabei wohlwollend, aber trotzdem wahr sein. Über bestimmte Formulierungen können Vorgesetzte indirekt Schulnoten vergeben. So entspricht eine Aussage wie "Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit" der Note 1. Dagegen bedeutet "seine Leistungen fanden unsere Zufriedenheit" die Note 4.

Häufig fühlen sich Angestellte zu schlecht bewertet. In diesem Fall können sie ihren Chef zunächst um eine Nachbesserung bitten. Weigert sich der Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen oder die Bewertung noch einmal anzupassen, haben Arbeitnehmer das Recht, beim Arbeitsgericht zu klagen.

Im Streitfall rechtliche Hilfe suchen

Nicht nur beim Arbeitszeugnis kann es zum Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kommen. Hierbei sollten sich Angestellte rechtliche Unterstützung holen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Berufsrechtsschutz schützt sie vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten.

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch gehört wohl für viele Arbeitnehmer zu den wichtigsten Regelungen im Arbeitsverhältnis. Wie viele freie Tage Mitarbeitern zustehen, richtet sich in der Regel nach ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Das Bundesurlaubsgesetz legt jedoch fest, dass Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche das Recht auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage haben. Den Zeitpunkt ihrer Ferien können Angestellte selbst festlegen, der Vorgesetzte muss jedoch meist zustimmen. Sind am Jahresende noch Urlaubstage übrig, werden diese ins das nächste Jahr übertragen und sollten spätestens bis zum 31. März aufgebraucht sein.

Ähnlich wie beim Mutterschutz ist Deutschland bei der Urlaubsregelung vergleichsweise spärlich aufgestellt. So stehen Arbeitnehmern in Schweden 25 Tage Urlaub zu, in Großbritannien sogar 28 Tage. Spitzenreiter sind unter anderem Frankreich und Brasilien mit mindestens 30 freien Tagen. In anderen Ländern wie den USA gibt es dagegen überhaupt keinen gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 28.04.2017 · 14:00 Uhr
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