Frage der Woche: Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Für die meisten Menschen ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit finanziellen Einbußen verbunden. Doch der Chef darf Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres kündigen. Denn Beschäftigte haben bestimmte Rechte. Wir haben gesammelt, wie Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen können und was sie dabei beachten sollten.

  • Beinahe zwei Millionen Menschen haben im letzten Jahr ihren Job verloren, weil ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat.
  • Wollen sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers wehren, können ohne eine Rechtsschutzversicherung hohe Kosten auf sie zukommen.
  • Beschäftigte sollten jedoch genau in die Vertragsbedingungen schauen, um die passende Absicherung zu finden.

Im vergangenen Jahr wurden der Bundesagentur für Arbeit zufolge über 1,8 Millionen Menschen von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Die Gründe dafür reichen von eigenem Verschulden des Arbeitnehmers bis hin zu Einsparmaßnahmen des Unternehmens. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Dies zeigt ein aktuelles Urteil am Arbeitsgericht Heidelberg.

Eine Erzieherin verklagte ihren Arbeitgeber, eine Schule aus Baden-Württemberg- Die Frau wurde entlassen, nachdem sie die Schokolade einer Kollegin gegessen sowie privat in der Schulwaschmaschine gewaschen haben soll. Das zuständige Gericht konnte den Fall zwar nicht vollständig aufklären, sorgte jedoch für eine Einigung zwischen den Parteien: Die Frau erhält eine Abmahnung, darf jedoch weiter an der Schule arbeiten und bekommt ihr ausgebliebenes Gehalt rückwirkend ausgezahlt.

Der Fall zeigt: Eine Klage gegen den Arbeitgeber kann sich lohnen. Daneben haben Arbeitnehmer jedoch noch weitere Optionen, gegen eine Kündigung vorzugehen.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren?

Grundsätzlich sollten Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, zunächst von einem Rechtsanwalt oder der Rechtsberatung einer Gewerkschaft prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Danach können sie entscheiden, ob sie weiter gegen die Entlassung vorgehen wollen oder diese hinnehmen. Ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist zwar ebenfalls möglich. Doch besteht dabei die Gefahr, dass beide Seiten zu emotional werden und die Diskussion daher wenig hilfreich ist, betont die Stiftung Warentest (test 08/2017).

Was gibt es bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Wer sich für eine sogenannte Kündigungsschutzklage entscheidet, muss diese innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Andernfalls wird die Kündigung wirksam − ganz gleich, ob sie berechtigt ist. Vor Gericht sollten sich Arbeitnehmer von einem Anwalt unterstützen lassen, auch wenn sie in erster Instanz nicht dazu verpflichtet sind. Dieser kann die Verhandlung durch sein Fachwissen in der Regel professioneller führen und eigene Untersuchungen anstellen, wodurch sich mehr Beweise finden lassen als durch die bloße Aussage des Betroffenen.

Tipp: In einem Arbeitsrechtsstreit müssen beide Parteien unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Anwaltskosten selbst tragen. Davor schützt eine Rechtsschutzversicherung, die den Baustein Berufsrechtsschutz enthält. Wichtig ist jedoch, die Vertragsbedingungen zu vergleichen, da einige Tarife umfassendere Leistungen bieten als andere zu einem ähnlichen Preis.

Wann steht Beschäftigten eine Abfindung zu?

Eine Abfindung bedeutet in der Regel, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Entlassung einigen, ohne dass ein Gerichtsurteil dafür notwendig ist. Beschäftigte haben allerdings keinen generellen Anspruch auf eine solche Zahlung, sondern handeln diese mit dem Chef aus, um beispielsweise einen langwierigen Rechtsstreit zu umgehen oder vorzeitig zu beenden. So können Mitarbeiter unter anderem eine Abfindung bekommen, wenn sie nach einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber auf eine Klage verzichten. Wie hoch die Zahlung ausfällt, richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Pro Beschäftigungsjahr ist etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt oder gar mehr drin.

Übrigens: Auch die Themen Urlaub und Überstunden sorgen zwischen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern häufig für Ärger. Dabei sollten sich Arbeitnehmer unbedingt ihrer Rechte bewusst sein.

Sozialauswahl entscheidet bei Kündigung mit

Bei der Kündigung muss der Arbeitgeber den sozialen Status des Mitarbeiters berücksichtigen. Ist dieser beispielsweise Alleinverdiener einer Familie oder hat eine Behinderung, sodass ihm durch die Entlassung zu hohe finanzielle Einbußen drohen oder er große Schwierigkeiten hat, einen neuen Job zu finden?

Wann ist die Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt?

Für Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter entlassen wollen, gelten strikte Vorgaben. Hat der Betrieb beispielsweise mindestens zehn Mitarbeiter, darf der Chef nur aus zwei Gründen kündigen: Entweder ist das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und muss sich daher personell verkleinern. Oder der Beschäftigte hat sich etwas zuschulden kommen lassen, was die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Verstößt der Angestellte zum Beispiel gegen die betrieblichen Vorgaben oder macht während seiner Arbeitszeit zahlreiche Fehler, die dem Unternehmen schaden, kann die Kündigung gerechtfertigt sein.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 28.07.2017 · 08:03 Uhr
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