Frage der Woche: Was hilft bei unerlaubter Telefon- und Postwerbung?

Ein neuer Handyvertrag, ein Wechsel des Stromanbieters oder ein Zeitungsabo − Dies und vieles mehr wird Menschen täglich am Telefon angeboten. Dabei ist die sogenannte Telefonwerbung im Gegensatz zur Werbung auf dem Postweg in Deutschland verboten. Daher haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die nervigen Telefonate zu wehren.

  • Mehr als 26.000 Beschwerden gegen unerlaubte Werbung am Telefon gab es 2017 bereits.
  • Dagegen können sich Verbraucher auch auf dem rechtlichen Weg wehren.
  • Bevor sie den Anwalt einschalten, sollten Betroffene jedoch in den Unterlagen der Rechtsschutzversicherung prüfen, ob diese wirklich zahlt.

Seit Jahren ist Telefonwerbung nur dann erlaubt, wenn der Angerufene vor dem Telefonat seine Zustimmung gegeben hat. Unternehmen, die sich nicht daran halten, riskieren ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Doch einige Anbieter versuchen die Regelung zu umgehen, indem sie sich die Einwilligung zu Beginn des Telefongesprächs einholen oder einen computergesteuerten Anruf tätigen. Allerdings ist auch das laut Gesetzgeber verboten.

Trotz dieser relativ klaren Regelung und den empfindlichen Strafen häufen sich die Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls. Bei der Bundesnetzagentur sind allein in der ersten Hälfte dieses Jahres fast so viele Reklamationen eingegangen wie im gesamten letzten Jahr. Dabei gibt es für Verbraucher verschiedene Optionen, der unerlaubten Werbung vorzubeugen.

Wie können sich Verbraucher vor Werbeanrufen schützen?

Damit es erst gar nicht zu unerlaubter Telefonwerbung kommt, ist in erster Linie Vorsicht bei der Weitergabe der Telefonnummer geboten. Ist die Rufnummer erst einmal bei verschiedenen Unternehmen im Umlauf, beispielsweise weil sie im öffentlichen Telefonbuch steht, sind die Anrufe nur schwer fernzuhalten. Einige Anbieter versuchen zudem zu tricksen, indem sie ihre eigene Nummer unterdrücken, damit der Kunde nicht erkennt, woher der Anruf kommt. Um dies zu verhindern, können Kunden ihre Telefongesellschaft bitten, Anrufe mit unterdrückter Nummer erst gar nicht durchzustellen.

Wie lässt sich gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen?

Kommt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Werbeanruf durch, haben Verbraucher unterschiedliche Optionen, darauf zu reagieren. Die wohl einfachste Möglichkeit ist einfach aufzulegen. Das birgt jedoch das Risiko weiterer Anrufe. Alternativ können Betroffene dem Anrufer klar machen, dass sie in Zukunft keine weiteren Gespräche wünschen und daher die Löschung ihrer Kontaktdaten verlangen. Ob die gespeicherten Daten tatsächlich gelöscht werden, lässt sich jedoch nur schwer nachprüfen.

Als dritte Option bleibt, sich Name, Rufnummer und Anliegen des Unternehmens zu notieren und die Informationen anschließend an die Bundesnetzagentur weiterzuleiten, damit diese entsprechende Schritte einleitet. Sie kann beispielsweise die Nummer des Anrufers abschalten oder ein Bußgeld verhängen.

Übrigens: Wer am Telefon überrumpelt wird und sich auf das angebotene Produkt einlässt, kann dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen. Um sich gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu wehren, beispielsweise für ein telefonisch abgeschlossenes Zeitungsabo, stellt die Verbraucherzentrale ein Musterformular bereit.

Was tun bei unerwünschter Werbung per Post?

Während es bei unerlaubter Telefonwerbung mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur relativ leicht ist sich zu wehren, wird es bei unerwünschten Postsendungen schon schwieriger. Denn rein rechtlich ist dies grundsätzlich erlaubt. Verbraucher können dem jeweiligen Unternehmen nach einem Werbeschreiben schriftlich mitteilen, dass sie keine weiteren Sendungen bekommen möchten. Findet sich dennoch wieder ein Werbebrief, bleibt oftmals nur der rechtliche Weg.

Davor schrecken jedoch viele Menschen zurück, nicht zuletzt wegen der drohenden Gerichts- und Anwaltskosten sowie einem möglicherweise langwierigen Rechtsstreit. Mit einer Rechtsschutzversicherung können sich Kunden zumindest finanziell absichern, sodass einer Klage aus dieser Sicht nichts mehr im Wege stehen sollte. Die Tarife kosten allerdings unterschiedlich viel. Außerdem kommen längst nicht alle Anbieter bei jedem Streitfall auf. Daher kann es hilfreich sein, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen, um im Zweifelsfall nicht ohne Schutz dazustehen.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 21.07.2017 · 08:01 Uhr
[2 Kommentare]
 
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