Flexi-Rente ist fix: Bundestag beschließt flexibleren Renteneintritt

Gerade einmal fünf Wochen, nachdem das Flexirentengesetz vom Bundeskabinett beschlossen wurde, verabschiedete der Bundestag heute die Neuregelung. Durch die Flexi-Rente können Beschäftigte besser Geld hinzuverdienen, wenn sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Teilrente beziehen. Auch das Weiterarbeiten als Rentner zahlt sich jetzt mehr aus.

Die Flexi-Rente ist beschlossen. Nachdem es im letzten Jahr fast danach aussah, als würden die Bemühungen um den verbesserten flexibleren Renteneintritt im Sande verlaufen, hat nun der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das Flexirentengesetz beschlossen. Dieses wird in weiten Teilen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit dem "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" sollen Frührentner besser Geld neben ihrer Rente hinzuverdienen können.

Auch für ältere Beschäftigte, die über den regulären Renteneintritt hinaus weiter voll arbeiten, gibt es Verbesserungen. Durch die weitere Beschäftigung können sie nun einen höheren Rentenanspruch erwerben.

Flexi-Rente: Besser Geld mit Hürden hinzuverdienen?

Auch wenn das Gesetz zur Flexi-Rente überfällig war, werden einige der vereinbarten Neuregelungen kritisiert. Gesetzlich Rentenversicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und nebenbei ihre Rente aufstocken, dürfen nun ohne Probleme 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Oberhalb dieses Freibetrags werden 40 Prozent des Einkommens auf die Teilrente angerechnet. Allerdings ist bei der Berechnung eine sogenannte Spitzabrechnung vorgesehen. Dabei müssen die Rentner abschätzen, wie viel Geld sie im kommenden Jahr hinzuverdienen. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet jedoch, dass nur bei den wenigsten Teilrentnern diese Schätzungen stimmen werden. Entsprechend werden sie künftig "regelmäßig mit Korrekturbescheiden und nachträglichen Abrechnungen konfrontiert."

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 21.10.2016 · 13:34 Uhr
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