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Filesharing: Tausende Abmahnungen unwirksam? Richter fällen spektakuläres Urteil

Auf die Abmahnanwälte der Musikindustrie kommen nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wohl schwere Zeiten zu. Die haben nun die Messlatte für Abmahnungen ein ganzes Stück nach oben gelegt.

In Zukunft darf nicht mehr wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke einfach pauschal abgemahnt werden. Die Richter werten dieses Vorgehen als "unbrauchbare, anwaltliche Dienstleistung". Dementsprechend darf dafür keine Gebühr mehr verlangt werden.

Im konkreten Fall, bei der eine Frau eine nach ihren Worten unberechtigte Abmahnung erhielt, erklärten die Richter zudem die Unterlassungserklärung für unwirksam. Denn ohne eine Liste der Songs, auf die sich die Erklärung bezieht, ist diese nichtig.
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[shortnews.de] · 12.07.2012 · 10:18 Uhr · 339 Views
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