(lifepr) Berlin, 31.10.2014 - Die Höhe des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen bzw. Filesharing ist auf 10 Euro pro Musiktitel zu beschränken. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köln (AG) hervor. In dem vorliegenden Fall bot der Beklagte auf einer Filesharing-Börse ein ...