Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst
Seminar des Behörden Spiegel am 16.09.2014, in Berlin
(pressebox) Bonn, 22.07.2014 - Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst
16. September 2014, Berlin
Aus dem Sozialgesetzbuch (§ 81 I SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell für die öffentlichen Arbeitgeber durch § 82 SGB IX noch einmal durch zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten. Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Pflichten nach §§ 81 I, 82 SGB IX
-Festlegung des Anforderungsprofils
- Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur
- Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
- vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen
- Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung
- Einladung zum Vorstellungsgespräch
- Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung
Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten
Fazit und Checkliste
Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG’s
Fragen der Teilnehmer-/innen
EXKURS: SGB IX und AGG - ein Widerspruch?
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
- Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
- Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
- Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
- Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
- Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Berlin statt.
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.
16. September 2014, Berlin
Aus dem Sozialgesetzbuch (§ 81 I SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell für die öffentlichen Arbeitgeber durch § 82 SGB IX noch einmal durch zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten. Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Pflichten nach §§ 81 I, 82 SGB IX
-Festlegung des Anforderungsprofils
- Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur
- Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
- vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen
- Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung
- Einladung zum Vorstellungsgespräch
- Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung
Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten
Fazit und Checkliste
Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG’s
Fragen der Teilnehmer-/innen
EXKURS: SGB IX und AGG - ein Widerspruch?
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
- Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
- Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
- Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
- Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
- Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Berlin statt.
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.