Naja, da bin ich ja mal auf die Urteilsgründe gespannt, wie das BAG die Bagatell-Rechtsprechung nun korrigiert und ob es neue greifbare Maßstäbe für die Zulässigkeit von Bagatellkündigungen setzt. Auch wenn es eine Straftat war, sollte man Augenmaß beim Ausspruch einer Kündigung bewahren. Manchmal (im Einzelfall) tut es ja auch eine Abmahnung. @
4 : Genau das ist die Frage, nur aus Erfurt wird es (leider) keine greifbare Antwort geben