Erfurt (dts) - In Erfurt hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung einer Kassiererin, die als "Emmely" bekannt wurde, wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro aufgehoben. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht. Damit muss die 52-jährige Kassiererin aus ...

Kommentare

(7) Stiltskin · 10. Juni 2010
Daß Urteil ist korrekt, und Verhältnismäßigkeit für die meisten wohl ein Fremdwort. Vor einer fristlosen Kündigung hätte der Arbeitgeber die Mitarbeiterin erst einmal ermahnen, verwarnen, oder einen schriftlichen Verweis erteilen müssen. Ansonsten können wir uns das Arbeitsrecht, das einige Sanktionen für die verschiedensten Verfehlungen kennt, sparen. Besonders beliebt ist der 'Verstoß gegen das Lohnfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall', oder kurz, trotzt Krankmeldung woanders arbeiten.
(6) k235880 · 10. Juni 2010
toll, dass hier so viele moralisch einwandfreie, aufrechte Bürger sind, die noch niemals irgendwo einen Bleistift eingesteckt oder falsch geparkt haben. Ich finde es RICHTIG, dass das Urteil aufgehoben wurde. Es geht schließlich um die Verhältnismäßigkeit. Nirgends steht, dass jetzt jeder einn Freibrief für Diebstahl hat! Man buchtet den einen für Hühnerdiebstahl ein während der andere für Millonenbetrug eine mickerige Abmahnung kriegt. Das ist leider die Realität, aber findet ihr sowas gerecht?
(5) Chris1986 · 10. Juni 2010
Ich halte das Urteil für falsch. Diebstahl bleibt Diebstahl egal um welchen Betrag es sich handelt und als Arbeitgeber würde ich solchen Leuten nicht mehr vertrauen.
(4) Terrortom · 10. Juni 2010
@1 und wo ist die Grenze? 1€ 5€ 1,20€? Darf ich also einfach für ein paar € Sachen mitgehen lassen ohne direkt gekündigt zu werden? @2 Also hat Sie nichts falsches geatn und ist reines Opfer? Schlimm, dass sogar ein Bundesgericht sich von Geheule und Gewimmere beeindrucken lässt. Und Mobbing? Das Rauswerfen nach einem Diebstahl ist Mobbing?? Ich glaub es hakt!
(3) Die_Mama · 10. Juni 2010
Endlich mal Richter die den Arbeitnehmer sagen ihr dürft ruhig mal was klauen, hat fast keine Konsequenzen, außer einem netten Briefchen in dem sich der Arbeitgeber dafür entschuldigt das die Sachen da so einladend rumlagen.
(2) k139774 · 10. Juni 2010
Endlich mal Richter die den Unternehmen sagen, dass man auf diese Weise niemand rausmobben darf den man loswerden will.
(1) knarf0278 · 10. Juni 2010
Naja, da bin ich ja mal auf die Urteilsgründe gespannt, wie das BAG die Bagatell-Rechtsprechung nun korrigiert und ob es neue greifbare Maßstäbe für die Zulässigkeit von Bagatellkündigungen setzt. Auch wenn es eine Straftat war, sollte man Augenmaß beim Ausspruch einer Kündigung bewahren. Manchmal (im Einzelfall) tut es ja auch eine Abmahnung. @4 : Genau das ist die Frage, nur aus Erfurt wird es (leider) keine greifbare Antwort geben
 
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