(lifepr) Düsseldorf, 04.02.2015 - Wurde mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, kann die Halterin einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass sie ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. In konkreten Fall ist die Klägerin Halterin eines Pkw, mit dem die zulässige ...