Dresden (dpa) - Deutsche Sicherheitsbehörden teilen sich die Aufgaben - nicht jede darf alles. Sachsens Verfassungsschutz hatte den Neonazi Uwe Böhnhardt schon im Jahr 2000 für ein paar Sekunden im Visier - aber keine Befugnis zur Festnahme. Die Polizei rückte erst am nächsten Tag an - als es zu ...