(lifepr) Köln, 09.12.2016 - Das Landgericht Hamburg hatte aktuell über einen Fall von unlauterer Werbung zu verhandeln: Ein Vertriebsunternehmen hatte ein Produkt als „exklusiv für Apotheken“ beworben, obwohl es über diverse Quellen u.a. auch online erhältlich war. Das „exklusiv in Ihrer Apotheke“ ...