Europaweit online shoppen: Die EU will Geoblocking unterbinden
Wer im Ausland in einen Laden geht, wird in der Regel nicht nach seinem Ausweis gefragt und zahlt natürlich den selben Preis wie die einheimischen Kunden. Im Internet ist dies allerdings oftmals noch anders. Viele Anbieter analysieren hier die IP-Adresse des potentiellen Kunden und leiten diesen dann auf eine dazugehörige Seite um. Wer sich aus Deutschland also ein besonders günstiges Angebot in Italien sichern möchte, steht oftmals vor dem Problem, dass er automatisch auf die deutsche Seite des Anbieters umgeleitet wird. Viele Online-Shops akzeptieren zudem keine ausländischen Kreditkarten – was ebenfalls für eine Art Geoblocking sorgt. Die EU-Staaten haben sich nun aber darauf geeinigt, solche Praktiken zukünftig zu verbieten.
Bisher verkauft nur rund ein Drittel der Onlineshops auch ins Ausland
Rabatte oder Preise, die in einem bestimmten Land angeboten werden, müssen dann auch von allen Bürgern der Europäischen Union genutzt werden können. Die geplante Neuregelung betrifft dabei durchaus eine beachtliche Menge an Anbietern. Denn aktuell öffnet nur rund ein Drittel der Internetshops ihr Angebot auch für EU-Bürger aus dem Ausland. Ein Problem gibt es in Sachen europaweiter Online-Schnäppchen allerdings auch zukünftig noch: Die Versandkosten muss natürlich der Kunde übernehmen – was oftmals den Preisvorteil wieder auffressen könnte. Die geplante EU-Regelung geht sogar noch einen Schritt weiter. Weil es bestimmten Unternehmen nicht zumutbar ist, ein europaweites Versandsystem aufzubauen, kann es im Einzelfall auch Aufgabe des Kunden sein, die Ware vor Ort abzuholen.
Im Sommer 2017 soll die finale Regelung beschlossen werden
Die deutsche Bundesregierung gehörte zu den Unterstützern der neuen Regelung. Dies darf allerdings auch nicht verwundern, sind die Preise doch hierzulande zumeist mit am höchsten. Deutsche Kunden könnten von der EU-Initiative also durchaus profitieren. Bevor die Regelung allerdings in Kraft treten kann, stehen noch Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an. Erst wenn die Abgeordneten dort ihre Zustimmung geben, kann die Neuregelung europaweit in Kraft treten. Die beteiligten Fachpolitiker streben dabei eine Einigung bis zum Sommer 2017 an. Anschließend ist mit einer Übergangsphase zu rechnen, in der die Anbieter ihr Angebot umstellen müssen.