Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In vier Fällen hatten Richter Schwerkriminelle erst nach Verurteilung mit Auflagen belegt - ein Verstoß gegen die Menschenrechte, sagen die Richter in Straßburg. Weil ...

Kommentare

(1) k293295 · 13. Januar 2011
Immer dieses "könnte Deutschland gezwungen sein, Täter freizulassen"! Blödsinn! Sie dürfen nur nicht willkürlich in Haft gehalten werden. Man hätte das längst per Unterbringungsverordnung in geschlossenen Psychiatrien regeln können, aber da läuft den Rechts-Rambos ja nicht der Hetz-und-Rache-Sabber ausm Maul.
 
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