Hersteller und Marken sollen auf Grund eines Luxusimages den Wettbewerb durch ein selektives Vertriebssystem beschränken dürfen. Das teilte Nils Wahl, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), heute in seinen Schlussanträgen mit. Mit dieser am EuGH üblichen Vorabinformation bezog sich Wahls ...