Luxemburg (dpa) - Mehrfach verlängerte aber auch immer wieder befristete Arbeitsverträge widersprechen nicht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die zwischen 1996 ...

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