Luxemburg (dpa) - Mehrfach verlängerte aber auch immer wieder befristete Arbeitsverträge widersprechen nicht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die zwischen 1996 ...