Erst «Diesel-Gate», dann Kartellvorwurf

Berlin/Wolfsburg (dpa) - Haben die großen deutschen Auto-Hersteller wissentlich ihre Kunden und ihre Zulieferer geschädigt? Bisher ist es zwar nur ein Kartellverdacht, doch es ist eine weitere Beule im Image der Autobauer.

Belastete zuvor bereits der Skandal um millionenfach manipulierte Dieselmotoren des VW-Konzerns die Branche, sollen sich laut «Spiegel» seit Jahren VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler womöglich über Technik, Kosten und Zulieferer verständigt haben. Was man jetzt wissen sollte.

Haben mögliche Absprachen Kunden oder Zulieferer geschädigt?

Das muss erst einmal bewiesen werden - zumal es durchaus Absprachen zu gemeinsamen Standards geben kann, von denen der Kunde profitiert. Denkbar wäre aber eine Reihe wettbewerbswidriger Absprachen, etwa Preisabsprachen zulasten von Zulieferern und Kunden, die entweder die Preise im Materialeinkauf niedrig oder Verkaufspreise bei den Händlern hoch halten sollten. Aus dem «Spiegel»-Bericht geht hervor, dass der technische Wettbewerb bei der Abgasreinigung behindert worden sein soll. Für Zulieferer stellt sich die Frage, ob sie nicht mehr Gewinn hätten erzielen können, um stärker investieren und neue Arbeitsplätze schaffen zu können - oder mehr Geld an die Aktionäre zu verteilen.

Was bedeuten die Vorwürfe für die Anteilseigner?

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereitet sich schon mal auf Größeres vor: «Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, werden wir alle juristischen Register ziehen, um die Anteilseigner zu unterstützen», kündigte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler an. Er sehe die Gefahr, dass die Aktionäre die Zeche zahlen müssten. «Die Anteilseigner stehen in Deutschland in solchen Fällen immer ganz am Ende der Nahrungskette. Die zu erwartenden Straf- und Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe bleiben bei ihnen hängen statt bei den Managern, die die Entscheidungen getroffen haben», kritisierte er. Fest steht: Die deutschen Autowerte im Leitindex Dax gerieten spürbar unter Druck.

Wann ist ein Kartell ein Kartell?

Die Grenzen zwischen normaler Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Bildung eines verbotenen Kartells sind fließend. Das Spektrum reicht von wettbewerbsrechtlich unkritischer Arbeit in einem Verband, etwa wenn es um einen gemeinsamen Messeauftritt geht, bis zu verbotenen Preisabsprachen. Im Gesetz steht, dass alles verboten ist, was den Wettbewerb beschränkt. Erlaubt sind vor allem Absprachen über einheitliche Normen, die auch im Sinne der Verbraucher sind. Da kann es etwa um einheitliche Stecker für Ladekabel gehen. VW-Markenchef Herbert Diess sagte dem NDR-Regionalmagazin «Hallo Niedersachsen»: «Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit in der Autoindustrie. Und nach meiner Erfahrung werden dabei immer kartellrechtliche Fragen sehr genau beachtet.» Niedersachsens Wirtschaftsminister - und VW-Aufsichtsratsmitglied - Olaf Lies sagte, Absprachen über Standardisierung werde jeder verstehen. Die Frage sei, ob Grenzen überschritten worden seien. «Der Kunde darf nicht der Leidtragende sein», sagte der SPD-Politiker.

Wie kann man normale von verbotenen Absprachen abgrenzen?

Das bleibt zunächst einmal der Selbsteinschätzung der Unternehmen überlassen. In Zweifelsfällen kann das Kartellamt beratend tätig werden, oder ein auf Kartellrecht spezialisierter Anwalt prüft die Sache. Daimler führte laut «Süddeutscher Zeitung» 2011 spezielle Kartellrechts-Lehrgänge ein. In diesen haben Juristen der Belegschaft beigebracht, was erlaubt ist und was nicht.

Hängt der Kartellverdacht mit dem Dieselskandal zusammen?

Das ist schwer zu sagen. Der «Spiegel»-Bericht hatte eine Verbindung zur Diesel-Affäre nahegelegt - falls es Absprachen über zu kleine Tanks für AdBlue gegeben haben sollte. Das Harnstoffgemisch kann Stickoxide aus Abgasen effizient entfernen. Autoexperte Willi Diez betonte aber: «Technisch hängt das nicht miteinander zusammen.» Die kleine Tankgröße könne gewählt worden sein, weil immer mehr Aggregate im Auto untergebracht werden müssten und gleichzeitig die Fahrzeuge möglichst kompakt sein sollen. Außerdem könne Ad-Blue jederzeit nachgetankt werden. Verdächtig sei die zeitliche Koinzidenz mit dem Abgasskandal. Belege für einen Zusammenhang gebe es allerdings nicht.

Wie geht es weiter?

Jetzt dürften die europäischen Wettbewerbshüter am Zug sein - das erwartet zumindest die Bundesregierung: Laut Wirtschaftsministerium wird die EU-Kommission die Federführung bei der Aufklärung übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte zuvor erklärt, kein offizielles Verfahren zum Thema zu führen. Es lägen aber «Informationen» zu möglichen Absprachen in technischen Fragen vor. Auch andernorts gibt es Klärungsbedarf: Volkswagen ruft für Mittwoch außerplanmäßig seine Aufsichtsräte zusammen - dem Vernehmen nach geht es um die Kartellvorwürfe.

Auto / Kriminalität / Wettbewerb / Deutschland
24.07.2017 · 17:00 Uhr
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