Nürnberg (dpa) - Top-Gehälter bei der Bundesagentur für Arbeit sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nicht strafbar. Sie hat das Ermittlungsverfahren gegen den Agentur-Vorstand eingestellt. Es erfülle nicht den Strafbestand der Untreue, wenn die Bundesagentur Spitzenkräften ein ...