Erbschaftsteuer: Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch
Bonn, 18.10.2017 (PresseBox) - Der BFH hat entschieden, wie zu verfahren ist, wenn ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und dafür von seinen Geschwistern Abfindungszahlungen erhält (BFH, Urteil vom 10.5.2017, Az. II R 25/15). In diesem Fall ist danach zu unterscheiden, ob der Verzicht
- bereits zu Lebzeiten des Erblassers oder
- erst nach dem Tod des Erblassers