(lifepr) Berlin, 25.10.2016 - Im Kern besagt das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, dass es weiterhin Verschonungsregelungen für Unternehmenserben geben soll. Steuerliche Begünstigungen werden insofern auch künftig möglich sein, wenn ein Firmenwert von 26 Millionen Euro pro Übertragung nicht ...