(pressebox) Bonn, 30.08.2016 - Als Bauherr, Architekt oder Planer müssen Sie häufig parallel zur geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen. Als Bauherr eines Neubaus müssen Sie laut EEWärmeG einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über ...