Berlin (dpa) - Ein Urteil zugunsten des Nachzugs der Familie eines 16-Jährigen Syrers nach Deutschland lässt die Debatte über die Flüchtlingspolitik wieder aufflammen. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist am Freitag überraschend rechtskräftig geworden. Außenminister Sigmar Gabriel ...

Kommentare

(11) bangbuex51 · 24. Dezember 2017
HA LE LU JA! das christliche wird, unabhängig von dem biblischen sehr frei interpretiert. wurde mir bei den evangelen nicht vermittelt, das rh.kat. wird mich nicht durch fakten bestärken. mein verständnis hat mit dem erlebten nichts zu tun.
(10) Fee · 24. Dezember 2017
@7: Du bist der Meinung: "Da wird ein Jugendlicher auf die "Flucht" geschickt und alle Familienangehörigen dürfen nachreisen und in Deutschland auf Kosten der deutschen Sozialsysteme leben..." ICH bin der Meinung: Auf die "Flucht GESCHICKT" wird niemand! Menschen, die in Angst und Krieg und Folter leben, flüchten einfach nur..egal wohin...NUR raus aus dem KRIEG!
(9) Fee · 23. Dezember 2017
@7: Zitat: "Wie lange kann das noch funktionieren?" "WAS"? Was genau funktioniert denn hier nicht?
(8) bangbuex51 · 23. Dezember 2017
@5 wenn man bedenkt, daß die linke 12 € mindestlohn fordert und sich die afd dagegen ausspricht, kann der "gute deutsche" wohl nur damit zufrieden sein, wenn es anderen noch schlechter geht, ohne für sich besserung zu erfahren.
(7) Han.Scha · 23. Dezember 2017
Wie lange kann das noch funktionieren? Da wird ein Jugendlicher auf die "Flucht" geschickt und alle Familienangehörigen dürfen nachreisen und in Deutschland auf Kosten der deutschen Sozialsysteme leben. Selbst B. Brecht, der mit Sicherheit kein Nazi war und bestimmt nicht von der AfD beeinflusst wurde, hat dies als auf Dauer undurchführbar im "Guten Menschen von Sezuan" beschrieben.
(6) Fee · 23. Dezember 2017
@3: Na klar sind Zweifel berechtigt. Immer und überall, auch für jeden, ist ja auch gut so. Ich kann aber aus deinem Kommentar @1: leider keine(rlei) genaue(re) Schlußfolgerung ziehen bzw. keine für mich verständliche, nachvollziehbare...Und: Ich lass mich ja auch nicht gerne belügen...
(5) thrasea · 23. Dezember 2017
@3 Meinst du nicht, dass die Gerichte deine "Fragen" ausreichend gewürdigt haben? Nein - du als besorgter Bürger weißt das bestimmt vieeeel besser! Noch ein Tipp: Wenn du dich wirklich ungern belügen lässt, höre lieber nicht auf AfD und rechte Konsorten. Benutze lieber deinen gesunden Menschenverstand, so er noch vorhanden ist. Ich drücke dir die Daumen.
(4) thrasea · 23. Dezember 2017
@1 Ja, im Urteil wurde geschrieben, dass er sich beim Shisha-Rauchen eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zugezogen hat. <link> Laut Drogenbericht 2017 der Bundesregierung hat jeder vierte Jugendliche zwischen 12 und 17 in Deutschland schon Shisha geraucht. Zweifelst du jetzt bei diesen allen das Alter an? Außerdem gibt es nicht nur in Bars Shishas, man kann auch zu Hause rauchen. Wie viele Jugendliche besaufen sich teuer in einer Bar - und wie viele vor der Bar, draußen, zu Hause?
(3) bs-alf · 23. Dezember 2017
@2 - ich laß mich nicht gern belügen und Zweifel sind berechtigt.
(2) Fee · 23. Dezember 2017
@1: Solche "Fragen" kann sich wohl nur jemand stellen, der noch nie "im Krieg gelebt" hat, noch nie jahrelangen Krieg miterlebt und alle(s) um sich herum hat sterben sehen... ^^ Fällt dir hierzu echt nix Anderes mehr ein, als das Alter des betroffenen Jugendlichen anzuweifeln?
(1) bs-alf · 23. Dezember 2017
Es gab da noch einige offene Fragen aus dem letztem Artikel. Ist das Alter des jetzt "16 jährigen" mal überprüft wurden ?, Was ist mit seinem Cousin ?, Wie kommt er in die Shisha Bar ?. Warum ist er nicht zu seinen Eltern zurück ?
 
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