Elektronische Gesundheitskarte: Viele Funktionen ungenutzt

Die elektronische Gesundheitskarte muss ab dem 1. Januar 2015 beim Arztbesuch vorgezeigt werden. Der neue Versicherungsnachweis soll künftig Informationen über die Medikationsliste der Patienten speichern. Dies ist nur eine der zahlreichen geplanten Funktionen. Die meisten Möglichkeiten bleiben aber bisher ungenutzt.

Ab dem 1. Januar 2015 wird es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) teuer. Denn sie müssen dann eine Privatrechnung für die Arztbehandlung in Kauf nehmen. Die zahlreichen Bundesbürger, denen die neue Karte noch fehlt, sollten sich nicht nur auf Grund der drohenden Kosten beeilen ihre Karte zu beantragen.

Der erste tatsächliche Nutzen für Patienten wurde nun auf den Weg gebracht: Die Betreibergesellschaft Gematik hat grünes Licht für die erste neue Funktion der eGK gegeben. Künftig können Informationen über die Medikamenteneinnahme von Patienten gesammelt und so eine falsche Behandlung verhindert werden.

Elektronische Gesundheitskarte: Medikationsliste schafft Transparenz

Die eGK soll künftig eine Liste mit den Medikamenten enthalten, die Patienten einnehmen müssen. Auf diese Weise kann die Arzneimitteltherapiesicherheit - kurz AMTS - gesichert werden. Über die Liste haben Ärzte und auch Apotheker beispielsweise Zugang zu Informationen über Allergien und Wechselwirkungen bei Patienten. Die Speicherung der Informationen steht eGK-Inhabern als freiwillige Option zur Verfügung, wobei die Datensicherheit über eine PIN geschützt werden soll.

Diese Neuerung kann der erste merkbare Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte sein. Denn die bisher einzige Neuheit - ein Foto - rechtfertigt die Kosten, welche die eGK bereits verursacht hat, nicht. Doch das Projekt ist nur der Anfang des großen Vorhabens einer digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens. So sollen künftig Ärzte, Kliniken und auch Apotheker Zugang zu Daten auf der "Gesundheitsdatenautobahn" haben, welche die elektronische Gesundheitskarte ermöglichen kann.

Elektronische Gesundheitskarte: Zukunft oder Verlust von Sicherheit?

Die elektronische Gesundheitskarte kann viele Prozesse einfacher machen. Geplant sind etwa die Speicherung von elektronischen Rezepten, Daten für einen Krankheitsfall im Ausland, Notfalldaten oder sogar gespeicherte Arztbriefe. Doch die eGK gerät immer wieder in die Kritik. Hauptpunkt neben den verursachten Kosten in Milliardenhöhe ist die Datensicherheit, die viele Verbraucherschützer in Gefahr sehen. Dabei geht es nicht nur um die informationelle Selbstbestimmung von Patienten. Auch Ärzte kritisieren immer wieder die unzureichende Datensicherheit und warnen vor einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Denn es stellt sich die Frage, wer Zugang zu sensiblen Daten hat und wie diese genutzt werden können.

Noch Zehntausende ohne elektronische Gesundheitskarte

Obwohl die elektronische Gesundheitskarte zum 1. Januar 2015 Pflicht wird, fehlt sie noch zahlreichen Bundesbürgern. Zehntausende Sachsen-Anhalter haben beispielsweise die neue Karte mit Foto noch nicht beantragt. Ähnlich sieht es wohl in den anderen Bundesländern aus. Ob dies auf die anhaltende Kritik zurückzuführen ist, ist fraglich. Zumindest die Rechtslage ist eindeutig. Wer ärztliche Leistungen künftig in Anspruch nehmen will, ist dazu verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte zu nutzen.

Gesetzliche Krankenversicherung
[finanzen.de] · 09.12.2014 · 11:51 Uhr
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