Düsseldorf, 22.11.2017 (lifePR) - Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim falschen Finanzamt erfolgt. Die Kläger warfen im verhandelten Fall ihre Steuererklärungen 2009 am 31.12.2013 gegen 20.00 Uhr bei einem unzuständigen ...