(lifepr) Düsseldorf, 22.07.2015 - Ein Grundstückseigentümer kann nicht von seinem Nachbarn verlangen, Bäume wegen der von ihnen verursachten Verschattung zu beseitigen. Im verhandelten Fall sind die Kläger Eigentümer eines in Nordrhein-Westfalen gelegenen Grundstücks, das mit einem nach Süden ...