Karlsruhe (dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das enschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf ...

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