Karlsruhe (dpa) - Der Prozess um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall an das Landgericht Augsburg zurück. Es soll klären, ob Schreiber zum Tatzeitraum zwischen 1988 und 1993 seinen Lebensmittelpunkt in Kanada oder in ...