Ei Electronics für normative Standards bei Ferninspektion
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(pressebox) Düsseldorf, 26.09.2016 - Vor dem Hintergrund der vermehrten Installation ferninspizierbarer Rauchwarnmelder in deutschen Wohnungen möchte Ei Electronics die Festlegung normativer Standards in diesem Bereich unterstützen und arbeitet wieder aktiv im Arbeitskreis „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“ mit. Die Ergebnisse sollen in eine Änderung der Anwendungsnorm DIN 14676 einfließen, die Anforderungen an Planung, Montage und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern festlegt. Die DIN 14676 gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik, die insbesondere im Schadensfall zur Klärung von Schuld- und Haftungsfragen herangezogen wird.
Anerkanntes Kundenbedürfnis
„Zahlreiche Gespräche mit unseren Kunden aus der Wohnungswirtschaft haben gezeigt, dass ein großes Interesse an einer Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne besteht“, begründet Philip Kennedy, Geschäftsführer von Ei Electronics, das Engagement. Ausschlaggebend sei auch die Beauftragung einer vergleichenden Studie an die Universität Aachen durch den Arbeitskreis gewesen, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. „Damit könnte erstmals eine verlässliche Datenbasis vorliegen, um fundierte Regeln zur Ferninspektion festzulegen“, meint Kennedy. Oberstes Ziel müsse aber sein, die lebensrettende Schutzfunktion von Rauchwarnmeldern zu keinem Zeitpunkt zu gefährden.
Kein anerkannter Stand der Technik
Gleichzeitig bekräftigt Ei Electronics die Auffassung, dass eine Ferninspektion von Rauchwarnmeldern zurzeit nicht normgerecht möglich ist und keinen anerkannten Stand der Technik darstellt, da entsprechende Regelungen in der DIN 14676 fehlen. Der Normenausschuss im DIN/DKE hatte die Erstellung solcher Regeln nach intensiver Diskussion eingestellt. Festlegungen dazu sollen erst dann in der DIN 14676 berücksichtigt werden, wenn Spezifikationen von anderen Regelsetzern festgelegt und veröffentlicht sind.
Verbindliche Standards gefordert
„Durch unsere Mitarbeit im Arbeitskreis Rauchwarnmelder-Ferninspektion wollen wir diese Lücke schließen und helfen, die bestehende Unsicherheit im Markt zu beenden“, fasst Kennedy zusammen. „Nur einheitliche und anerkannte Standards können eine verbindliche Grundlage für alle Marktteilnehmer schaffen.“
Weitere Informationen:
www.ferninspektion.de
Anerkanntes Kundenbedürfnis
„Zahlreiche Gespräche mit unseren Kunden aus der Wohnungswirtschaft haben gezeigt, dass ein großes Interesse an einer Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne besteht“, begründet Philip Kennedy, Geschäftsführer von Ei Electronics, das Engagement. Ausschlaggebend sei auch die Beauftragung einer vergleichenden Studie an die Universität Aachen durch den Arbeitskreis gewesen, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. „Damit könnte erstmals eine verlässliche Datenbasis vorliegen, um fundierte Regeln zur Ferninspektion festzulegen“, meint Kennedy. Oberstes Ziel müsse aber sein, die lebensrettende Schutzfunktion von Rauchwarnmeldern zu keinem Zeitpunkt zu gefährden.
Kein anerkannter Stand der Technik
Gleichzeitig bekräftigt Ei Electronics die Auffassung, dass eine Ferninspektion von Rauchwarnmeldern zurzeit nicht normgerecht möglich ist und keinen anerkannten Stand der Technik darstellt, da entsprechende Regelungen in der DIN 14676 fehlen. Der Normenausschuss im DIN/DKE hatte die Erstellung solcher Regeln nach intensiver Diskussion eingestellt. Festlegungen dazu sollen erst dann in der DIN 14676 berücksichtigt werden, wenn Spezifikationen von anderen Regelsetzern festgelegt und veröffentlicht sind.
Verbindliche Standards gefordert
„Durch unsere Mitarbeit im Arbeitskreis Rauchwarnmelder-Ferninspektion wollen wir diese Lücke schließen und helfen, die bestehende Unsicherheit im Markt zu beenden“, fasst Kennedy zusammen. „Nur einheitliche und anerkannte Standards können eine verbindliche Grundlage für alle Marktteilnehmer schaffen.“
Weitere Informationen:
www.ferninspektion.de