(lifepr) Düsseldorf, 28.06.2017 - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Ehevertrag für nichtig erklärt, nach dem die Ehefrau weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt hätte. Die Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes entgegen des ...