(lifepr) Stuttgart, 30.11.2016 - Nehmen Ehegatten Darlehen auf, zum Beispiel für ein gemeinsames Haus, vereinbaren sie ausdrücklich oder stillschweigend untereinander, wer von ihnen die Darlehensraten bedient. In der Regel übernimmt der besserverdienende Ehegatte die Zahlungen ganz oder überwiegend. ...