Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Meinungsfreiheit heute mit einem Urteil gestärkt: Demnach verstößt die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention. Im konkreten ...