Leipzig (dpa) - Die umstrittenen E-Zigaretten sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung. E-Zigaretten-Raucher können ihre Genussmittel weiter frei an ...