(lifepr) Essen, 18.08.2015 - Das BAG legt dem EuGH zwei Fragen zur Entscheidung vor: Erstens, ob ein abge-lehnter Bewerber unter Berücksichtigung des Unionsrechts eine Entschädigung we-gen Diskriminierung verlangen kann, der nie die Einstellung angestrebt hat. Und zwei-tens, ob ein solches Vorgehen ...