Die wichtigsten Rechtstipps zu Artikelbeschreibungen
Neues Angebot in der SDZeCOM-Webinar-Reihe
(pressebox) Aalen, 30.05.2017 - Bereits aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz müssen Händler die „wesentlichen Eigenschaften“ ihrer Waren oder Dienstleistungen angeben. Alle Artikel sind daher so detailliert wie möglich zu beschreiben. Was die Artikelbeschreibungen aber rechtlich so schwierig macht ist der Umstand, dass dabei diverse Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu beachten sind. Jeder Fehler beim Formulieren der Angebote kann ein Wettbewerbsverstoß sein und zu teuren Abmahnungen führen.
Was Sie rechtlich bei Artikelbeschreibungen beachten müssen, erfahren Sie im SDZeCOM-Webinar von Sabine Heukrodt-Bauer. Sie ist Gründerin der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei RESMEDIA Mainz.
Mehr Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung unter: www.sdzecom.de/die-wichtigsten-rechtstipps-zu-artikelbeschreibungen
Die Webinar-Reihe beinhaltet außerdem Angebote zur Einführung in das Thema Product Information Management, einem System-Check, Live-Präsentation diverser Software-Lösungen sowie Tipps für die PIM-Auswahl. Das vollständige Webinar-Programm finden Hersteller und Händler hier: www.sdzecom.de/webinare
SDZeCOM und RESMEDIA sind Partner im Netzwerk United E-Commerce.
Was Sie rechtlich bei Artikelbeschreibungen beachten müssen, erfahren Sie im SDZeCOM-Webinar von Sabine Heukrodt-Bauer. Sie ist Gründerin der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei RESMEDIA Mainz.
Mehr Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung unter: www.sdzecom.de/die-wichtigsten-rechtstipps-zu-artikelbeschreibungen
Die Webinar-Reihe beinhaltet außerdem Angebote zur Einführung in das Thema Product Information Management, einem System-Check, Live-Präsentation diverser Software-Lösungen sowie Tipps für die PIM-Auswahl. Das vollständige Webinar-Programm finden Hersteller und Händler hier: www.sdzecom.de/webinare
SDZeCOM und RESMEDIA sind Partner im Netzwerk United E-Commerce.