Die E-Zigarette und das Rauchverbot
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt Klarheit und eine Ministerin in Erklärungsnot
(lifepr) Dorfen, 23.11.2014 - Die Konsumenten sogenannter E-Zigaretten können weiter dampfen. Die elektronische Zigarette mit oder ohne nikotinhaltige Flüssigkeit fällt nicht unter das Arzneimittelgesetz. Somit ist keine Zulassung für die Liquids erforderlich und der Verkauf in Kiosk, Tabakläden und im Internet ist rechtens. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche. Damit wurden die vorinstanzlichen Urteile aus Köln und Münster klar bestätigt. Der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens könnte dieses Urteil einige Probleme machen, denn sie war es, die sich vehement für ein generelles Verbot der E-Zigaretten stark gemacht hatte und auch den Gebrauch der Dampf ablassenden Alternative für Raucher dem geltenden Rauchverbot in der Gastronomie unterwerfen wollte. Trotz deutlicher Hinweise auf den möglichen Ausgang der Angelegenheit entschied sich die grüne Politikerin für ein Revisionsverfahren. Nun muss sie sich wohlmöglich den Vorwurf der Ignoranz gegenüber eigens bestellter Expertisen gefallen lassen.
Seit 2012 liegt dem NRW-Gesundheitsministerium ein Gutachten vor, welches die rechtliche Einschätzung der E-Zigarette beleuchtete. Steffens hatte - entgegen anderslautenden Ankündigungen - ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, "ob diese E-Zigaretten in ein Nichtraucherschutzgesetz gehören oder nicht". Tatsächlich kommt das Gutachten der Essener Anwälte Franz-Josef Dahms und Daniel Fischer vom November 2011 zu dem Ergebnis, dass es "nicht angebracht" sei, "das Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW auch auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken". Einer der Gründe: "Es bleibe fraglich, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet" werde."
Nun stehen weitere mögliche Folgen dieser Ignoranz ins Haus. Der Verband des eZigarettenhandels VdeH empfiehlt seinen Mitgliedern, Schadenersatzklagen zu führen. Man spricht von bis zu 90 Millionen Euro, die durch unberechtigte Risiko-und Verbotsäußerungen seitens des Steffens-Ministeriums entstanden seien.
Insgesamt hinterlässt die Politik hier keinen guten Eindruck. Von Rechthaberei und ideologisch geprägter Sturheit ist auch die Rede. Barbara Steffens muss sich wohl auf weniger harmonische Tage mit dem Koalitionspartner NRW-SPD einstellen.
Mit dem Urteil flammt, oder besser dampft auch das Thema "Rauchverbot in der Gastronomie" wieder auf. In Bayern, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden Raucher ja kategorisch vor die Kneipentür geschickt. Der Gebrauch von e-Zigaretten dürfte aber nicht darunter fallen. Das aktuelle Urteil bestärkt das. Wirtshäuser und Kneipen könnten also diese Alternative in ihren Räumen zulassen. Ob es dann zu weiteren Verfahren kommt, weil die Handhabung der Ordnungsämter in den Bundesländern und Kommunen alles andere als nachvollziehbar ist, bleibt abzuwarten. Die Rigorosität der Rauchverbote dürfte aber jetzt eine empfindliche Delle erhalten haben, was sicher auch vorsichtigeres Verhalten der Ämter nach sich ziehen wird.
Wenn daraus dann später sogar eine Novellierung der Nichtraucherschutzgesetze in Bayern, im Saarland und in NRW entstünde, wären nicht nur die Raucher froh, sondern sicher ein großer Teil der Gesamtbevölkerung, dem dieser missionarische Eifer von Tabakgegnern inzwischen reichlich auf die Nerven geht.
Seit 2012 liegt dem NRW-Gesundheitsministerium ein Gutachten vor, welches die rechtliche Einschätzung der E-Zigarette beleuchtete. Steffens hatte - entgegen anderslautenden Ankündigungen - ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, "ob diese E-Zigaretten in ein Nichtraucherschutzgesetz gehören oder nicht". Tatsächlich kommt das Gutachten der Essener Anwälte Franz-Josef Dahms und Daniel Fischer vom November 2011 zu dem Ergebnis, dass es "nicht angebracht" sei, "das Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW auch auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken". Einer der Gründe: "Es bleibe fraglich, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet" werde."
Nun stehen weitere mögliche Folgen dieser Ignoranz ins Haus. Der Verband des eZigarettenhandels VdeH empfiehlt seinen Mitgliedern, Schadenersatzklagen zu führen. Man spricht von bis zu 90 Millionen Euro, die durch unberechtigte Risiko-und Verbotsäußerungen seitens des Steffens-Ministeriums entstanden seien.
Insgesamt hinterlässt die Politik hier keinen guten Eindruck. Von Rechthaberei und ideologisch geprägter Sturheit ist auch die Rede. Barbara Steffens muss sich wohl auf weniger harmonische Tage mit dem Koalitionspartner NRW-SPD einstellen.
Mit dem Urteil flammt, oder besser dampft auch das Thema "Rauchverbot in der Gastronomie" wieder auf. In Bayern, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden Raucher ja kategorisch vor die Kneipentür geschickt. Der Gebrauch von e-Zigaretten dürfte aber nicht darunter fallen. Das aktuelle Urteil bestärkt das. Wirtshäuser und Kneipen könnten also diese Alternative in ihren Räumen zulassen. Ob es dann zu weiteren Verfahren kommt, weil die Handhabung der Ordnungsämter in den Bundesländern und Kommunen alles andere als nachvollziehbar ist, bleibt abzuwarten. Die Rigorosität der Rauchverbote dürfte aber jetzt eine empfindliche Delle erhalten haben, was sicher auch vorsichtigeres Verhalten der Ämter nach sich ziehen wird.
Wenn daraus dann später sogar eine Novellierung der Nichtraucherschutzgesetze in Bayern, im Saarland und in NRW entstünde, wären nicht nur die Raucher froh, sondern sicher ein großer Teil der Gesamtbevölkerung, dem dieser missionarische Eifer von Tabakgegnern inzwischen reichlich auf die Nerven geht.