(pressebox) Stuttgart, 24.04.2017 - Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend sende ich Ihnen zur Veröffentlichung eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Beschwerdeverfahren nach § 104 AktG. Diese Entscheidung hat bereits die Aufmerksamkeit der Fachpresse gefunden und ...