(pressebox) Saarbrücken, 12.09.2016 - Mit der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erwartet die Zeitarbeitsbranche weitere gesetzliche Einschränkungen. Im Mittelpunkt der Reform stehen die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate sowie die gleiche Bezahlung nach neun ...