(pressebox) Karlsruhe, 03.08.2015 - Veranstaltet ein Abitur-Jahrgang einen Abi-Ball, dann handelt es sich bei dem Jahrgang um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); diese könne auch von Vertragspartnern verklagt und in Anspruch genommen werden. In dem nun vom Landgericht Detmold entschiedenen ...