(lifepr) Düsseldorf, 20.05.2015 - Grundsätzlich stellt eine kurzfristige Unterschreitung des Sicherheitsabstandes aufgrund eines plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels des vorausfahrenden Fahrzeugs die Vorwerfbarkeit des Verstoßes in Frage. Ein Autofahrer befuhr im konkreten Fall mit seinem Pkw ...