Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld fest
(pressebox) Karlsruhe, 01.09.2015 - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mitgeteilt, dass es gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe festgesetzt hat, weil der dort verwendete Auftragsdatenverarbeitungsvertrag fehlerhaft war: Wer einen externen Dienstleister als so genannten Auftragsdatenverarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beauftragt, muss mit diesem einen schriftlichen Vertrag abschließen (siehe § 11 BDSG).
In dem beanstandeten Vertrag fehlten aber konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, die sich insbesondere aus § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG ergeben.
Man sieht auch hier:
Der Datenschutz ist immer mehr "im Kommen".
Eigentlich müsste man richtigerweise sagen: Er war eigentlich schon immer da, nur bisher hat sich niemand dafür interessiert. Das Thema wird aber (nicht nur aufgrund hoher Bußgelder) immer wichtiger = jedes Unternehmen sollte hier gut aufgestellt sein.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
In dem beanstandeten Vertrag fehlten aber konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, die sich insbesondere aus § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG ergeben.
Man sieht auch hier:
Der Datenschutz ist immer mehr "im Kommen".
Eigentlich müsste man richtigerweise sagen: Er war eigentlich schon immer da, nur bisher hat sich niemand dafür interessiert. Das Thema wird aber (nicht nur aufgrund hoher Bußgelder) immer wichtiger = jedes Unternehmen sollte hier gut aufgestellt sein.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
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Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)