(pressebox) Karlsruhe, 01.09.2015 - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mitgeteilt, dass es gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe festgesetzt hat, weil der dort verwendete Auftragsdatenverarbeitungsvertrag fehlerhaft war: Wer einen externen Dienstleister als so ...