Berlin (dpa) - Nach Ansicht von Datenschützern sind die Dopingkontrollen von Spitzensportlern rechtswidrig. Sie führten zu einer Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre. Das sagt der Datenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, in der ARD. Die umfassende Meldepflicht greife in ...

Kommentare

(3) Memphis · 12. Dezember 2010
@2: Wenn man das so anfängt, schauen sich noch weniger Sportveranstaltungen an, da es ja nur darum geht, wer hat das beste Präperat. Zumal dass dann auch die Sportler dazu zwingt, sich mit Substanzen zuzumüllen, deren Folgen kaum abschätzbar sind! Wir würden dann als Nation unsere eigenen Sportler vergiften oder gar umbringen, nur damit sie uns als Land ordentlich repräsentieren. Das kann kein wirklicher Ansatz sein! Zumal man die meisten Grundpräperate für Doping nachweisen kann!
(2) Mehlwurmle · 12. Dezember 2010
Da die Kontrollen eh nicht mit der Entwicklung neuer Substanzen mithalten können: Für alle Spitzensportler die Nutzung freigeben, aber die Kosten für nötige Behandlungen müssen komplett selbst getragen werden. Keine Abwälzung auf die Solidargemeinschaft! Wer sich die Behandlung nicht leisten kann: Pech gehabt! Möge die beste Substanz gewinnen!
(1) Troll · 12. Dezember 2010
"Die Sportler würden sich diesem System freiwillig unterwerfen" Damit ist es nicht rechtswidrig. Die Sportler nehmen an Turnierenteil und akzeptieren somit auch die Turnierbedingungen. Und wenn die Dopingkontrollen vorsehen, dann muß man das akzeptieren oder darf nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
 
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